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Organe des Vereins
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15.
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Die Organe des Vereins sind:
- Generalversammlung
- Vorstand
- Revisoren
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15.1
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Die Generalversammlung
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15.1.1
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Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung.
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15.1.2
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Jeweils zu Beginn des Kalenderjahres findet eine ordentliche Vereinsversammlung statt.
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15.1.3
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Einberufung vom Vorstand oder von mindestens der Hälfte der Stimmrechtsinhaber schriftlich unter Angabe der Gründe.
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15.1.4
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Die Frist für die Einberufung von ausserordentlichen Vereinsversammlungen beträgt eine Woche.
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15.1.5
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Die Einladung zur Generalversammlung erfolgt schriftlich. Gleichzeitig sind die Traktanden anzugeben.
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15.1.6
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Anträge an die Generalversammlung müssen spätestens 14 Tage vor der Versammlung beim Vorstand eingehen. Verspätete Anträge können nur behandelt werden, wenn kein Einspruch erfolgt, sonst gehen sie automatisch in die Traktanden der nächsten Generalversammlung über.
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15.1.7
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Der Generalversammlung obliegen zum Abschluss des alten Vereinsjahres insbesondere folgende Traktanden:
- Genehmigung des Jahresberichtes
- Genehmigung der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Ausschluss von Mitgliedern gemäss Ziffer 7.3
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15.1.8
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Der Generalversammlung obliegen zur Eröffnung des neuen Vereinsjahres insbesondere folgende Traktanden:
- Festsetzung der Jahresbeiträge
- Genehmigung des Budgets
- Rechtsverpflichtungen, welche die Kompetenz des Vorstandes gemäss Ziffer 11 überschreiten
- Entscheidung über Statutenänderung
- Entscheidung über die Auflösung des Vereins
- Wahl des Präsidenten
- Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder
- Wahl der Revisoren
- Entscheid über Anträge
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15.2
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Der Vorstand
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15.2.1
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Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird jeweils an der ordentlichen Generalversammlung bestimmt.
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15.2.2
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Der Präsident wird durch die Generalversammlung bestimmt, der übrige Vorstand konstituiert sich selbst.
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15.2.3
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Die Amtszeit des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Danach erfolgt die Wahl alternierend.
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15.2.4
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Wiederwahl ist möglich.
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15.2.5
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Die Aufgaben des Vorstandes umfassen insbesondere folgende Punkte:
- Geschäftsführung
- Ausführung der Beschlüsse der General und Vereinsversammlung
- Verkehr mit Behörden und Organisationen
- Vertretung des Vereins gegen aussen
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15.2.6
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Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sind.
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15.2.7
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Die Vorstandsmitglieder erfüllen ihre Aufgaben ehrenamtlich.
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15.2.8
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Jedes Vorstandsmitglied hat im Rahmen von Vorstandssitzungen genau eine Stimme.
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15.2.9
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Die jährliche Amtsdauer endet mit dem Abschluss der ordentlichen Generalversammlung.
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15.3
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Die Revisoren
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15.3.1
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Die Revisoren prüfen mindestens einmal jährlich die Buchführung. Sie müssen nicht zwingend Mitglieder des Vereins sein.
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15.3.2
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Den Revisoren obliegt ausdrücklich auch die Pflicht, nicht nur die Buchungen mit den Belegen zu vergleichen, sondern auch zu prüfen, ob Ausgaben gemäss den Statuten und Beschlüssen zulässig waren und ob die Vereinsmittel haushälterisch und zweckbestimmt eingesetzt wurden.
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15.3.3
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Die Ergebnisse all dieser Prüfungen sind schriftlich festzuhalten. Sollten im Rahmen der Buchprüfung Fehler festgestellt werden, so ist der Vorstand umgehend zu informieren.
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15.3.4
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Am Ende des Vereinsjahrs erstellen die Revisoren einen ausführlichen Bericht zuhanden der Generalversammlung.
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